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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Car-Sharing Dienste der

Urban Lighting Innovations GmbH
Fasanenstraße 3
10623 Berlin

- gültig ab Mai 2022 - 

  1. Vertragsgegenstand und Gültigkeitsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Urban Lighting Innovations GmbH (im Folgenden „ULI“) und dem Kunden (im Folgenden „Nutzer“) in Bezug auf die Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung von Fahrzeugen im Rahmen eines Sharing-Service. Halter der überlassenen Fahrzeuge ist die ULI.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Mit dem Kunden vereinbarte entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn ULI der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Auch im Falle einer vorbehaltlosen Leistungserbringung an den Kunden in Kenntnis seiner AGB, gilt in jedem Fall eine Zustimmungserfordernis.
  3. Die ULI vermietet vorab registrierten Nutzern, bei bestehender Verfügbarkeit, Fahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung in Form eines Sharing Service (Elektrofahrzeuge). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete von Sharing-Fahrzeugen der ULI.
  1. Buchungs- und Nutzungsberechtigung; Fahrerlaubnis; Nutzung des Fahrzeuges durch Dritte
  1. Jedes Fahrzeug wird an einem ausgewiesenen Sharing-Standort, den ULI berechtigt ist zu nutzen, übernommen und an einem derartigen Standort auch durch den Fahrer wieder abgestellt. Dieser bildet jeweils den Anfangs- und Endpunkt einer Nutzung durch den Kunden und bilden somit die Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Nutzungsgebühr. Im Internet unter
    https://omu-e-carsharing.de/ ist eine Übersicht über die aktuellen Fahrzeuge sowie deren jeweiligen Stellplatz abrufbar. Die Angebote von ULI sind freibleibend und unverbindlich. Es erfolgt im Einzelfall keine Zusicherung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen, auch wenn diese auf der Webseite so angezeigt wurde.
  2. Voraussetzung für das angebotene Car Sharing der ULI sind der Abschluss eines ULI Kundenvertrags, ein gültiger Personalausweis und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder eines internationalen Führerscheins in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument. Personalausweis und Fahrerlaubnis sind im Original nachzuweisen.
  3. Reservierungs- und Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, die seit mindestens einem Jahr im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis oder eines gültigen internationalen Führerscheins in Verbindung mit einem Personal Dokument sind, das 18. Lebensjahr vollendet und die einen Kundenvertrag mit der ULI abgeschlossen haben. Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen mit einem Risiko-Aufschlag auf die Kurzzeitmiete rechnen, welcher in der gültigen Preisliste entsprechend ausgewiesen ist.
  4. Buchungen über den Nutzerkontos erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Nutzers. Ist der Nutzer eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind.
  5. Das Fahrzeug darf ausschließlich durch registrierte Nutzer geführt werden. Begleitetes Fahren erfüllt nicht die Anforderungen im Sinne des ULI Car Sharing.
  6. Die ULI ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren. Der Führerschein muss vom Nutzer und Fahrberechtigten bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
  7. Der - auch wiederholte - Abschluss eines Nutzungsvertrags begründet weder für die ULI noch für den Nutzer einen Anspruch auf Abschluss weiterer Nutzungsverträge. Die ULI ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen, die grundsätzliche Nutzungsberechtigung zu widerrufen.
  1. Elektronischer Fahrzeugschlüssel/ Kundenkarte

Das Fahrzeug wird mittels Smartphone-Applikation (erhältlich im Google Playstore und im Appstore von Apple) und den Zugangsdaten geöffnet. Die ULI behält sich vor dem Nutzer als zusätzliche Möglichkeit zur Öffnung und Schließung des Fahrzeuges eine Kundenkarte zur Verfügung zu stellen. Die Kundenkarte bleibt Eigentum der ULI.

Eine Weitergabe der Kundenkarte und der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Der Verlust der Kundenkarte muss der ULI unverzüglich angezeigt werden. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der ULI durch den Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte verursacht werden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl eines Fahrzeugs ermöglicht wird.

Des Weiteren haftet der Nutzer für alle Schäden, die der ULI infolge einer nicht rechtzeitigen Anzeige des Verlusts oder der Weitergabe der Kundenkarte entstehen. Für den Fall, dass die Kundenkarte für den Nutzer neu ausgestellt werden muss, wird dem Nutzer eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Preisliste berechnet. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten und das Passwort (Zugang Buchungsportal) streng geheim zu halten. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Passworts obliegt dem Nutzer der Nachweis, dass der Verwender die Zugangsdaten nicht infolge eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers gegen seine Pflicht zur Geheimhaltung in Erfahrung gebracht hat.

Der Nutzer kann den Nutzerzugang und die Kundenkarte sperren lassen. Eine entsprechende Anzeige hat per E-Mail oder Telefon unter folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:

0202 2515 57315 (es fallen die üblichen Telefongebühren Ihres Telefonanbieters an).

  1. Reservierungen; Zustandekommen von Nutzungsverträgen

Nutzer können Fahrzeuge nur nach vorheriger Buchung nutzen. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb 30 min nach dem Zeitpunkt der Reservierung (Karenzzeit) vom Nutzer genutzt, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung durch andere Nutzer freigegeben.

Bei Nichtnutzung fällt eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste an, die dem Nutzer nach Ablauf der Karenzzeit berechnet wird.

Der Nutzer kann jede Buchung bis zu dem in der Reservierung aufgeführten Stornierungszeitpunkt vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb von 10 Minuten nach Ablauf der Buchungszeit ordnungsgemäß abstellt und den Buchungsvorgang beendet, wird dem Nutzer der Nutzungspreis lt. aktueller Preisliste weiter berechnet, sofern der Nutzer nicht nachweist, dass der ULI kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist oder den Nutzer kein Verschulden trifft.

  1. Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadensliste oder mobiler Applikation abzugleichen und neu aufzunehmen. Festgestellte Neu-Mängel bzw. Neu-Schäden sind durch den Nutzer vor Fahrtantritt ebenso wie grobe Verschmutzungen oder Schäden an weiteren zum Fahrzeug gehörenden Gegenständen (z.B. Kindersitze) in der App zu erfassen oder über die Hotline telefonisch zu melden 0202 2515 57315 (es fallen die üblichen Telefongebühren Ihres Telefonanbieters an).

Sollten die Mängel die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen, so muss der Nutzer dies unverzüglich in der obigen Form melden. Der Nutzer darf die Fahrt nicht antreten. Zu diesem Zeitpunkt erlischt die Reservierung und dem Nutzer entstehen keinerlei Kosten zu dieser Reservierung. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.

  1. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge

Der Nutzer hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen sowie den Herstellerangaben zu benutzen. Der Nutzer muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen und aller sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile, überzeugen. Der Nutzer hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern (Fahrzeug verschließen, Fensterscheiben, Verdeck und Schiebedach geschlossen, das Lenkradschloss einrasten, Lichter ausschalten) und in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Nutzer, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Preisliste berechnet, sofern der Nutzer keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, unangenehme Gerüche, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Der Nutzer ist verpflichtet, beim Abstellen des Fahrzeugs die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zu beachten und das Fahrzeug nur an den festgelegten, zulässigen Parkplätzen abzustellen. Der Nutzer beachtet insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (UVV). Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle mitzuführenden Papiere wie Führerschein, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, Kfz-Unfallbericht sowie ausreichend Warnwesten und das Ladekabel vorhanden sind. Fehlende Unterlagen / Ausrüstung können über die ULI, deren Hotline, angefordert werden. Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass eine Ladung immer so verstaut und bei Bedarf gesichert wird, dass im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung die Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist (vgl. z.B. § 22 StVO; § 22 BGV D29 UVV Fahrzeuge). Dem Nutzer ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. unter folgenden Umständen zu benutzen:

  1. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer hohen Geschwindigkeit ankommt;
  2. für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings;
  3. zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen;
  4. zur Weitervermietung;
  5. zur Begehung von Straftaten;
  6. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen;
  7. zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können;
  8. zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist;
  9. für Fahrten außerhalb Deutschlands
  10. unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten; es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰;
  11. Kinder oder Kleinkinder zu befördern, wenn keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet wird. Der Nutzer muss alle Herstellerhinweise zum Thema Montage von Kindersitzvorrichtungen befolgen.

Dem Nutzer ist es außerdem untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten.

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote ist die ULI berechtigt, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und die ID des Nutzers zu sperren und zu entziehen.

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett des Fahrzeuges, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit der Renault Assistance (01806 365 365) in Verbindung zu setzen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen von ULI hat der Nutzer jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

  1. Ende des Nutzungsvertrages, Rückgabe des Fahrzeuges, Verspätung

Der Nutzer beendet einen Nutzungsvorgang, indem er das Fahrzeug an der Zielstation ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung entsprechend abstellt, das Fahrzeug an der Ladestation anschließt, den Fahrzeugschlüssel und die Ladekarte oder Lade Chip im Fahrzeug hinterlegt und den Buchungsvorgang durch das Verschließen des Fahrzeugs und das Vorhalten der Kundenkarte an das RFID Lesegerät oder per Smartphone-Applikation beendet. Falls die Beendigung des Buchungsvorgangs fehlschlägt, weil keine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann, muss der Nutzer einen erneuten Beendigungsversuch unternehmen. Verlässt der Nutzer das Fahrzeug ohne ordnungsgemäße Beendigung des Nutzungsvorgangs, so laufen der Nutzungsvertrag und die Berechnung der Nutzungsgebühr weiter. Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:

  1. Das Fahrzeug befindet sich innen und außen in einem sauberen Zustand (gemäß Ziffer 6).
  2. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert (gemäß Ziffer 6).
  3. Das Fahrzeug wird mit sämtlichen überlassenen Dokumenten einschließlich Ladekarte oder Lade Chip, Parkkarten und Fahrzeugschlüssel in der dafür vorgesehenen Ablage(-Box) zurückgegeben.
  4. Es fehlen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges.
  5. Der Nutzer vergewissert sich, dass das Ladekabel korrekt angesteckt wurde und der Ladevorgang an der Ladestation startet (Fahrzeugdisplay zeigt geschätzte Restzeit bis zur Vollladung).

Kommt es nicht zu einer Einigung über den Zustand des Fahrzeuges einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt die ULI ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Die Kosten des Sachverständigengutachtens trägt der Nutzer. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg im Übrigen nicht ausgeschlossen.

Kann der Nutzer den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist die ULI berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen.

  1. Laufzeit des Nutzungs- /Kundenvertrages, Kündigung und Sperre

Mit der Anmeldung für den Dienst wird ein Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die
Kündigung des Nutzers ist ausschließlich gegenüber der ULI per Brief, oder E-Mail zu erklären. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags, insbesondere wegen schwerwiegenden Vertragsverstößen (z.B. erhebliches Überschreiten der Buchungszeit, Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen) bleibt unberührt.

Der Nutzungsvertrag wird für die Zeit der Buchung geschlossen und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs.

Ferner steht es ULI frei, die Sharing Dienste, alle damit verbundenen Leistungen und Fahrzeuge sowie Kundenverträge zur Fortführung an Dritte zu übertragen. Ein Sonderkündigungsrecht für den Nutzer ergibt sich aus solch einem Vorgang nicht.

  1. Entgelte/ Zahlungsbestimmungen

Die ULI stellt dem Nutzer Entgelte für die private Nutzung des Fahrzeugs gemäß der jeweils gültigen und dem Nutzer bekannt gegebenen Preisliste in Rechnung. Die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung ist im Internet unter https://omu-e-carsharing.de/ einsehbar. Die ULI ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu ändern.

  1. Geschäftliche Nutzung: Geschäftsfahrten werden wie Privatfahrten behandelt und abgerechnet (siehe „b) Private Nutzung“). Einen eventuellen steuerrechtlichen Nachweis bzw. gegenüber dem Arbeitgeber muss der Nutzer selbst führen.
  2. Private Nutzung: Dem Nutzer werden Verwaltungs- bzw. Registrierungs- und Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten, sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preisliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt.

Änderungen der Preisliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Strompreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Nutzer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Die seitens ULI dem Nutzer übermittelte Rechnung ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens der ULI bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen. Dafür ist durch den Nutzer ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe seiner IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Preisliste in Rechnung stellen, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Die ULI kann ihre Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst, Zahlungsdienstleister).

  1. Zurückbehaltsrecht

Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen der ULI kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

  1. Laden

Sofern nicht in der Inventarliste anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Ladekarte oder einem Lade-Chip ausgestattet. Das Fehlen der Ladekarte oder des Lade-Chips ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich, die Ladekarte oder den Lade Chip ausschließlich zur Aufladung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Fahrt an der Ladestation mittels der Ladekarte anzuschließen und zu laden. Die ULI behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte oder Lade Chip den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Der Nutzer verpflichtet sich unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der vertragswidrigen Verwendung der Ladekarte oder Lade Chip zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €, es sei denn der Nutzer weist nach, dass der ULI ein geringerer Schaden entstanden ist; die ULI ist von der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.

  1. Pflichten bei Unfällen/ Schäden / Diebstahl / Zerstörung/ und sonstigem Untergang des Fahrzeuges

Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind der ULI unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Dem Nutzer ist es nicht erlaubt, sich nach einem Unfall vom Fahrzeug zu entfernen, bevor die ULI entschieden hat, wie und wann das Fahrzeug zurückgeführt wird. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Nutzer jeden Schaden der Polizei zu melden. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, der ULI einen schriftlichen Unfallbericht umgehend weiterzuleiten und das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen. Sämtliche Weisungen der von der ULI beauftragten Servicezentrale sind zu beachten. Dem Nutzer ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Auf Verlangen der ULI hat der Nutzer das von der ULI überlassene Schadensformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an die ULI zurückzusenden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung bei der ULI ein, so kann die ULI die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen. Die ULI entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadenseintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall der ULI zu. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert, so behält sich die ULI vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. Die ULI kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Preisliste berechnen, soweit der Nutzer der ULI nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Technikereinsatz

Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Nutzer Kosten gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist. Die ULI kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, wenn die ULI nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der Preisliste aufgeführten Kosten

  1. Haftung des Nutzers/ Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Nutzers
  1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligungen betragen 1.000,00 € für die Vollkasko- und 500,00 € für die Teilkaskoversicherung.
  2. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung der ULI zulässig.
  3. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung.
  4. Für Schäden, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
  5. Sofern die ULI im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 7 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
  6. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, die ULI von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von der ULI erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der die ULI für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an die ULI richten, erhält die ULI pro Fall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Preisliste, es sei denn der Nutzer weist nach, dass der ULI ein geringerer Aufwand entstanden ist; der ULI ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  7. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG).
  8. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 12 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass der ULI durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist.
  9. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  10. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist die ULI berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall zu erheben.
  1. Haftung der ULI

Die ULI haftet dem Nutzer gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der ULI bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung der ULI nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind der ULI zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens der ULI nicht übernommen. Die ULI schließt zudem die Haftung im Falle des Bedienens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis aus.

  1. Informationspflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, der ULI jede Änderung seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Mobilfunknummer sowie seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher „Nutzerdaten“ entstehen, haftet der Nutzer.

  1. Streitbeilegungsverfahren

Die ULI weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Sharing zustande gekommenen Rechtsbeziehungen oder über dessen Bestehen mit Nutzern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (Verbraucher) sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass sie nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt. Die Europäische Union hat für die außergerichtliche Beilegung für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern eine Online-Streitbeilegungs-Plattform eingerichtet. Die Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse der ULI lautet wie folgt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  1. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der ULI (Berlin) vereinbart soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Kontakt

[ui!] Urban Lighting Innovations GmbH
Fasanenstraße 3
D-10623 Berlin
+49 (0)30 / 208 47 24 40

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hauptsitz Berlin
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Fasanenstraße 3
D-10623 Berlin
Niederlassung Darmstadt
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Rößlerstraße 88
D - 64293 Darmstadt
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